Die öffentliche Hand tritt vermehrt selbst als Bieter in Vergabeverfahren auf. Gegenstand ihres
Interesses ist es Leistungen der Daseinsvorsorge zu rekommunalisieren. Die Arbeit untersucht
anhand des Primär- Verfassungs- und einfach-rechtlichen Vergaberechts ob und welchen
vergaberechtlichen Bindungen die Öffentliche Hand dabei unterliegt. Zudem nimmt sie sich den
Möglichkeiten einer rekommunalisierungsfreundlichen Gestaltung des Vergabeverfahrens an.