Die absolute Vorrangregel zählt zu den wichtigsten Regeln des deutschen und amerikanischen
Restrukturierungsrechts. Dieser Status wird durch eine europäische Richtlinie aus dem Jahr 2019
((EU) 2019 1023) in Frage gestellt die eine relative Vorrangregel als Alternative zur
absoluten Vorrangregel vorsieht. Der Verfasser analysiert beide Regeln und die im Jahr 2021 mit
dem SanInsFoG in Kraft getretenen neuen Ausnahmen von der absoluten Vorrangregel in 245 InsO
sowie in 27 f. StaRUG.