Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Einkommensbegriff in 2 Abs. 1 S. 3 BEEG der zur Bestimmung
des elterngeldrelevanten Einkommens auf das Steuerrecht verweist. Die Anbindung an das
Steuerrecht soll das Verwaltungsverfahren vereinfachen führt aber zu
Abgrenzungsschwierigkeiten und Widersprüchen. Die Untersuchung wird zum Anlass genommen ein
System der Einkommensbegriffe im Sozialrecht zu erarbeiten und auf dieser Grundlage einen
Reformvorschlag zum geltenden Einkommensbegriff zu unterbreiten.