Die Pandemie wirkt wie ein Schlaglicht und wirft Fragen neu auf die eigentlich ganz
grundsätzlich sind und sich nicht erst heute stellen: Die Politik entscheidet sich für eine
Coronaprämie - doch wer muss sie zahlen? Die Politik entscheidet sich für eine Beitragsgrenze
im Bereich der Sozialversicherung von 40 Prozent und ist bereit dafür erhöhte Steuerzuschüsse
in die Sozialversicherung zu leiten. Gibt es da rechtliche Schranken und Voraussetzungen? Und
umgekehrt: In jüngerer Zeit wurden zunehmend Aufgaben auf die gesetzliche und die private
Krankenversicherung übertragen die ihre überkommenen Verpflichtungen übersteigen und zu einer
finanziellen Mehrbelastung der Beitragszahler führen. In der juristischen Diskussion wird bei
nicht einheitlicher Terminologie zumeist von »versicherungsfremden Leistungen« gesprochen. Gibt
es hier Grenzen? Wer hier Antwort sucht der wird in der vorliegenden Rechtsprechung und im
kommentierenden Schrifttum kaum fündig. Zu wenig haben sich bislang diese Fragen in der
Rechtspraxis gestellt. Gregor Thüsing und Christian Waldhoff haben versucht hier Antworten zu
finden.