Bei der Organuntreue bei welcher ein Angestellter Unternehmensgelder einsetzt um durch
Bestechung lukrative Aufträge einzuholen ist eine zentrale Frage ob dem Unternehmen durch den
illegalen Vermögenseinsatz ein Schaden i.S.d. 266 StGB entsteht oder ob durch die
Auftragserlangung nicht letztlich das Vermögen vergrößert wird. Diese Arbeit zeigt dass auch
illegal erlangte Gewinne in die Saldierung einzubeziehen und die Kompensation von
Vermögensabflüssen rein wirtschaftlich zu beurteilen ist.