Bei Bauverträgen besteht ein beidseitiges Sicherungsbedürfnis der Vertragsparteien. Der Autor
beleuchtet zunächst die bestehenden gesetzlichen Sicherungsinstrumente. Hierbei spricht er sich
für eine Abschaffung von 650e BGB und eine Reform von 650f BGB und 650m Abs. 2 BGB aus. Der
zweite Schwerpunkt liegt auf der vertraglichen Absicherung des gewerblichen Auftraggebers und
der Analyse der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle formularvertraglicher
Sicherungsabreden.