Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung
und nach dem Anfechtungsgesetz vom 29.3.2017 wurde das Anfechtungsrecht punktuell angepasst.
Seinem Ziel zuvor bestehende Zweifelsfragen zu beseitigen und Rechtssicherheit zu schaffen
ist der Gesetzgeber nur teilweise gerecht geworden. Mit seiner Arbeit versucht der Autor gerade
in Bezug auf das Bargeschäftsprivileg gemäß 142 InsO verbleibenden Unsicherheiten zu begegnen.