Geschädigte von unternehmerischer Tätigkeit im Globalen Süden können zumeist weder die
gaststaatliche Konzern- oder Zulieferergesellschaft noch die entsprechende Mutter- oder
Abnehmergesellschaft aus dem Globalen Norden in Anspruch nehmen. Paul Meder untersucht die
einschlägigen Gerichtsstände des deutschen IZPR sowie das geltende IPR - jeweils samt ihrer
völkerrechtlichen Grenzen. Darauf aufbauend unterbreitet er einen Regelungsvorschlag für
haftungsbezogene Aspekte eines Wertschöpfungskettengesetzes.