Die »Überwachungsgesamtrechnung« wird als »doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung« verstanden.
Die Arbeit untersucht ob der verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sich als
Grundlage einer solchen »Rechnung« eignet. Dazu werden methodische Probleme der Güterabwägung
und Leitlinien der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Sicherheitsrecht analysiert. Im
Ausgang wird ein Vorschlag zur Operationalisierung einer Überwachungsgesamtrechnung entwickelt.