Die Kreation neuer Grundrechte durch die »grundrechtsschaffende Gewalt« wirft wichtige Probleme
und Herausforderungen für die Dogmatik. Bislang hat sich diese nicht mit jenen Problemen
befasst obwohl sie nicht nur in der Theorie sondern auch in der Praxis von großer Bedeutung
sind. Um eine unverhältnismäßige Expansion des Grundrechtskatalogs und die Etablierung
unnötiger oder praktisch wirkungsloser Grundrechte zu vermeiden müssen die Verfassungsgerichte
über eine spezifische Methodik verfügen.