Die Frage nach der Legitimation des § 216 StGB wird bereits seit vielen Jahren diskutiert.
Insbesondere nachdem das Bundesverfassungsgericht § 217 StGB a.F. im Jahr 2020 für
verfassungswidrig erklärt hat stand das strafbewehrte Verbot der Tötung auf Verlangen erneut
in der Kritik. Dabei kam die Frage auf ob § 216 StGB das Schicksal der Verfassungswidrigkeit
teilt. Die Arbeit stellt einen normentheoretischen Legitimationsansatz vor der im konkreten
Einzelfall einen angemessenen Ausgleich zwischen den betroffenen Schutzgütern schafft. In Rede
stehen dabei das Leben sowie das Selbstbestimmungsrecht der sterbewilligen Person. Im Rahmen
einer solchen Abwägung der im konkreten Einzelfall betroffenen Güter und Interessen gelingt
auch in Sonderfällen ein angemessener Ausgleich.