Der IStGH ist bereits mehrfach konkret in Konflikt mit Amnestien geraten. Leitlinien zum Umgang
mit ihnen entwickelte er jedoch bislang nicht. An dieser Stelle setzt die Arbeit an und
versucht die Frage zu beantworten ob und wie ihre Anerkennung mit Blick auf die Bewältigung
von Konflikten möglich ist. Die Untersuchung ergibt dass insb. aus Gesichtspunkten des
Opferschutzes der Prävention und der Friedenssicherung eine Einstellung iSd Art. 53 RS in
akuten Notsituationen möglich ist.