Die Abhandlung widmet sich der historischen Entwicklung der Verfassungsgerichte der Länder.
Zunächst wird anhand der Länder Baden-Württemberg Bayern Hessen und Thüringen untersucht
welche Pfadabhängigkeiten zwischen den jeweiligen Weimarer Landesstaatsgerichtshöfen und den
heutigen Landesverfassungsgerichten bestehen und welche Eigenheiten feststellbar sind. Sodann
wird beleuchtet welche sonstigen Einflussfaktoren die Ausgestaltung der
Verfassungsgerichtsbarkeit nach 1945 maßgeblich prägten.