Parlamentsrecht ist 'Betriebsrecht' des Parlaments das funktionierende Arbeitsabläufe sichert.
Es geht mithin um die rechtlichen Koordinaten die demokratische Willensbildung im
Maschinenraum volksgewählter Macht zur Staatsleitung ermöglichen und in ihrem
Legitimationsgerüst stabilisieren. Das schließt auch die Parlamentssicherheit ein. Das geltende
Parlamentssicherheitsrecht erschöpfte sich gleichwohl bislang im Wesentlichen im Hausrecht und
in der Polizeigewalt der Präsidentinnen bzw. der Präsidenten des Deutschen Bundestags (Art. 40
Abs. 2 Satz 1 GG). Die Untersuchung geht der Frage nach welche Maßnahmen und Regelungen in
Betracht kommen den Deutschen Bundestag besser gegen externe Einflussnahmen oder Aktionen von
Extremistinnen und Extremisten zu schützen namentlich den Zugang zu den Liegenschaften
digitalen Infrastrukturen und sicherheitssensiblen Informationen des Parlaments aus
Sicherheitsgründen zu beschränken.