Das Recht der Lateinischen Kirche unterliegt einem ständigen Wandel. Seit erstmaliger
Promulgation des Codex Iuris Canonici sind gut hundert Jahre vergangen. Das 1918 in Kraft
getretene Gesetzbuch sollte verbindliches Recht der Lateinischen Kirche systematisch bündeln.
Um dieses Recht an die theologisch-ekklesiologische Entwicklung anzupassen kündigte Papst
Johannes XXIII. 1959 eine Revision des CIC 1917 an. Im Nachgang des Zweiten Vatikanischen
Konzils mündete die Arbeit der Codex-Reformkommission 1983 schließlich in die Inkraftsetzung
des neuen in der Lateinischen Kirche geltenden Rechts durch Papst Johannes Paul II. Die
Autoren dieses Bandes nehmen in ihren Beiträgen zu ausgewählten Bereichen einen kritischen
Vergleich zwischen altem und neuem Recht vor und liefern Anstöße für eine Reform des
kirchlichen Rechts.