Die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) einmal jährlich herausgegebenen Bauregellisten
beinhalten jeweils auf neuestem Stand eine umfassende Darstellung der bauaufsichtlichen
Vorgaben zur Verwendung von Bauprodukten. Es werden Bauprodukte und Bauarten aufgenommen an
die bauaufsichtliche Anforderungen gestellt werden. In der Bauregelliste B sind Bauprodukte
nach europäischen Vorschriften und mit entsprechender CE-Kennzeichnung eingetragen. Sie sind
ein unverzichtbares Arbeitsmittel für alle Bauunternehmen Planungsbüros und
Bausachverständige. Unterjährige Änderungen und Ergänzungen der Bauregelliste werden in
unregelmäßigen Abständen vom DIBt veröffentlicht. - Liste A: Übersicht geregelter und nicht
geregelter Bauprodukte und Bauarten nach den Landesbauordnungen - Liste B: Bauprodukte nach
Richtlinien der EU mit CE-Kennzeichnung - Liste C: Bauprodukte von untergeordneter
bauordnungsrechtlicher Bedeutung