Nach der Zeit der restriktiven Minderheitenpolitik in der Volksrepublik bekennt sich das
demokratische Polen seit dem politischen Umbruch von 1989 zu seinen Minderheiten. Insgesamt
kann von einer erfreulichen Entwicklung in der Gesetzgebung aber auch von einer stärkeren
Beachtung der Minderheiten durch Politik und Öffentlichkeit gesprochen werden. Gerade im
Hinblick auf die Anerkennung der Deutschen in Oberschlesien als nationale Minderheit und die
anfänglichen Berührungsängste auf beiden Seiten kann dort mittlerweile bis auf gelegentliche
Probleme von einer entspannten Situation ausgegangen werden. Der polnische Staat stellt nicht
unerhebliche Finanzmittel bereit um dem Ziel der Bewahrung der kulturellen und nationalen
Identitäten der Mitglieder nationaler und ethnischer Minderheiten zu begegnen.Das Jahrbuch
Polen 27 setzt sich mit historischen wie gegenwärtigen Entwicklungen der in Polen ansässigen
Minderheitengruppen -strukturen und -identitäten auseinander. Hans-Jürgen Bömelburg beschwört
in seinem Beitrag das Erbe der multikulturellen Adelsrepublik (Rzeczpospolita) und leitet
daraus Handlungsempfehlungen für die aktuelle Flüchtlingspolitik Polens ab. Jan Sowa überlegt
wie es ist vom historischen Erbe der Multikulturalität und -konfessionalität abgeschnitten zu
sein was den Polen nach 1945 zugemutet wurde. Lech Nijakowski erklärt die rechtliche Lage der
Minderheiten aufgrund der Entwicklung der polnischen Gesetzgebung. Es folgen Beiträge die
verschiedene Minderheiten-Gruppen in Polen charakterisieren bzw. die Lage der polnischen
Minderheit (Polonia) in den Nachbarstaaten Polens beleuchten.