Die päpstliche Kanzlei erfuhr im Spätmittelalter nicht zuletzt durch die stetige
Ausdifferenzierung des kirchlichen Benefizialwesens einen gewaltigen Zuwachs ihrer
Amtsgeschäfte. Einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung dieser enormen bürokratischen
Herausforderung leisteten die Regule Cancellarie apostolice die päpstlichen Kanzleiregeln. Sie
halfen nicht nur interne Abläufe zu organisieren regelten so etwa Fragen zum Geschäftsgang
und zum Stilus Curie sondern stellten darüber hinaus eine Informationsgrundlage für all jene
dar die sich um kirchliche Pfründen bemühten. Als relevante Teilkodifikation des
spätmittelalterlichen Kirchenrechts erfuhren die päpstlichen Kanzleiregeln sowohl
handschriftlich als auch durch den frühen Buchdruck starke Verbreitung. Erstmals liegt nun eine
Edition der Regule Cancellarie der Päpste Innozenz VIII. (1484-1492) und Alexander VI.
(1492-1503) vor. Beigefügte Druckkataloge liefern ausführliche Beschreibungen aller bislang
bekannten Kanzleiregel-Inkunabeln und ordnen die zum Teil unübersichtliche Überlieferung die
im Inkunabeldruck über vier Pontifikate hinweg nachgezeichnet wird. Erste Zensur- und
Regulierungsmaßnahmen gegen die Verbreitung ungeprüfter Texte werden dabei ebenso in den Blick
genommen wie die biographischen Hintergründe der Pioniere der Schwarzen Kunst.