Die Kommentierung gibt Ihnen Lösungen zu allen wesentlichen Vergütungskonstellationen. Sie
erschließt die z.T. unveröffentlichte Spruchpraxis der Schiedsstelle für
Arbeitnehmererfindungen die Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Zusammen mit dem
parallelen Kommentar zum Arbeitnehmererfindungsgesetz ist den Autoren ein einzigartiges in sich
geschlossenes Gesamtwerk zum Arbeitnehmererfindungsrecht gelungen das die Praxis wie kaum ein
zweites prägt. Der Kommentar ist nach den Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen gegliedert die dazu dienen eine angemessene Vergütung für
Diensterfindungen zu ermitteln. Die vollständig überarbeitete Neuauflage wurde umfassend unter
Berücksichtigung der zahlreichen Entwicklungen in Rechtsprechung Schiedsstellenpraxis und
Schrifttum aktualisiert. Schwerpunkte der Neuauflage: Vergütungsbemessung nach der maßgebenden
Lizenzanalogie Bestimmung marktüblicher Lizenzsätze Auswirkungen hoher Umsätze (Abstaffelung)
Anteilsfaktor und Konzernbezug Fälligkeit der Vergütung »Diesmal haben die Autoren Bartenbach
Volz es schon innerhalb von 8 statt 9 Jahren wie bei der Vorauflage geschafft eine
Neuauflage des Kommentars zu erarbeiten angesichts der schier unendlichen Fülle des Materials
die ausgewertet wurde eine bewundernswerte Leistung. Es ist aber nicht einmal die stupende
Menge der Informationen sondern auch und vor allem deren Qualität die in der Tat
begeistern.«Dipl.-Ing. Ortwin Hellebrand Karlsfeld Vors. Richter am BPatGer i.R. in:
Mitteilungen 7-8 17 »Vorab kann zu diesem Kommentar gesagt werden: Wenn es ein kniffliges
Vergütungsproblem zu lösen gilt das von der Rechtsprechung oder Schiedsstellenpraxis behandelt
worden ist dann ist es hier diskutiert. Gibt es keine Entscheidungen dann ist hier die
einzige Chance Lösungsansätze oder Meinungen dazu zu finden.« Dipl.-Ing. Ortwin Hellebrand
Karlsfeld Vors. Richter am BPatGer i.R. in: Mitteilungen 9 10 Die Autoren: Rechtsanwalt
Professor Dr. Kurt Bartenbach und Dr. Franz-Eugen Volz stehen für Kompetenz in allen Fragen der
Arbeitnehmererfindungen.