Das Standardwerk vermittelt ein übersichtliches und klares Bild von der Praxis der
vorprozessualen und der prozessualen Verfahren in Wettbewerbssachen sowie der
Zwangsvollstreckung. Dabei bilden die für diese Verfahren typischen Besonderheiten zugleich die
Schwerpunkte der Darstellung: Abmahnung mit Schutzschrift Unterwerfungsvertrag Folgen der
Zuwiderhandlung prozessrechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen Streitgegenstand der
Unterlassungsklage und Rechtskraft von Unterlassungsurteilen Verfahren der Einstweiligen
Verfügung mit Abschlusserklärung und Abschlussschreiben Unterlassungsvollstreckung mit
Rückrufbeseitigung Zollbeschlagnahme Sonstige wettbewerbliche Klagen Umsetzung des
unionsrechtlichen Kartellzivilprozessrechts im GWB Berücksichtigung der UWG-Novelle 2020 Der
Leser wird über das gesamte Spektrum des wettbewerblichen Verfahrensrechts unter Hervorhebung
der in diesem Bereich in hohem Maße prägend und fortbildend wirkenden Rechtsprechung
informiert. So verbinden sich nach wie vor in idealer Weise die Vorzüge einer systematischen
Darstellung mit denen eines Handbuchs für den raschen Zugriff auf Einzelheiten. Das
Wettbewerbsprozessrecht wird umfassend behandelt einbezogen ist der Kartellzivilprozess mit
den Änderungen der 9. GWB-Novelle. Die Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerfG zum Erlass
von Beschlussverfügungen werden erörtert. Neu in der 9. Auflage:Berücksichtigt die Änderungen
der 9. und 10. GWB-Novelle. Der Herausgeber: RiOLG a.D. Universitätsprofessor Dr. Hans-Jürgen
Ahrens Die Autoren: RiBGH a.D. Dr. Wilhelm-Albrecht Achilles Karlsruhe RiOLG a.D. Prof. Dr.
Hans-Jürgen Ahrens Osnabrück Celle RiBGH Dr. Klaus Bacher Karlsruhe RiOLG a.D. Peter Bähr
Hamm VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm Freiburg Karlsruhe RiLG Dr. Tilmann
Büttner Düsseldorf Prof. Dr. Christian Heinze VorsRiBGH a.D. Uwe Scharen Karlsruhe
VorsRiOLG Michael Schmidt Hamburg RiOLG Prof. Dr. Stefan Singer Karlsruhe Aus den
Besprechungen: »Liest man in der neuen Auflage des Ahrens vergleicht man dieses Buch mit der
Vorauflage ist man unmittelbar überzeugt diese neue Auflage für die ständige Arbeit erwerben
zu müssen Es kommt der Qualität der eigenen Arbeit mit Sicherheit zugute.« RA Prof. Dr. Michael
Loschelder Köln in: wrp 06 14