Umsatzstarke forschungsintensive Arzneimittel benötigen meist viele Jahre für ihre klinische
Entwicklung wertvolle Zeit in der das Patent nicht genutzt werden kann. Ergänzende
Schutzzertifikate (ESZ) für Arzneimittel und Pflanzenschutzmitteln bieten hier die Möglichkeit
den Patentschutz um bis zu fünf Jahre zu verlängern. Der Schutz für Arzneimittel kann darüber
hinaus bei Vorlage pädiatrischer Daten um weitere sechs Monate verlängert werden.Die
wirtschaftliche Bedeutung steht in einem erstaunlichen Widerspruch zu der weit verbreiteten
Unsicherheit in der Beurteilung dieser komplexen Materie. Der EuGH hat mit seinen jüngsten
Entscheidungen wie z.B. Neurim Actavis und Teva zwar manche Fragen beantwortet zugleich aber
eine Vielzahl neuer Fragen aufgeworfen. Der Kommentar beleuchtet die Hintergründe dieser
Entscheidungen und erläutert deren Konsequenzen für die Zukunft.Dieser Kommentar hilft dem
Anmelder bei allen praktischen Fragen rund um die Anmeldung aber erläutert auch zugleich die
theoretischen Hintergründe. Der Autor gibt Know-how preis das er durch praktische Erfahrungen
und eine Vielzahl von Akteneinsichten bei DPMA und Bundespatentgericht gewonnen hat. Aber der
Kommentar diskutiert auch Themen die noch nicht entschieden wurden aber schnell relevant
werden könnten.Ein Sonderteil gibt Hinweise für die Benutzung des Anmeldeformulars des DPMA
erläutert die rechtlichen Hintergründe der auszufüllenden Passagen und verweist auf die
entsprechenden Stellen im Kommentar. Diese Kombination bietet somit an Maximum an Praxisnähe
und gleichzeitig theoretischer VertiefungDarüber hinaus gibt er eine Einführung in das System
der Patentverlängerung für Arzneimittel in Japan und den USA und diskutiert hierbei die
wichtigsten Ähnlichkeiten und Unterschiede.Das Werk enthält zusätzlich eine kompakte Einführung
in die materiellen und formellen Voraussetzungen zur Erlangung einer sechsmonatigen
Verlängerung der Laufzeiteines Schutzzertifikats durch Vorlage der Ergebnisse pädiatrischer
Studien.Einzigartig: Das Werk ist in deutscher und englischer Sprache verfasst (synoptische
Gegenüberstellung). Die Zweisprachigkeit bietet dem Leser ein Optimum an Verständlichkeit und
Arbeitserleichterung und zugleich eine wertvolle Hilfe beim Austausch hierüber mit
interessierten Kreisen im Ausland.Die Autoren: Dr. Christopher Brückner ist Apotheker und
Patentanwalt und im Rahmen seiner Tätigkeit ständig mit Themen der pharmazeutischen Industrie
befasst. Rechtanwalt Peter von Czettritz ist in seiner anwaltlichen Tätigkeit auf Pharma- und
Zulassungsrecht spezialisiert. Der Kommentar ist seit Jahren das Referenzwerk zu ESZ für
Behörden und Gerichte in Deutschland und Europa.Aus den Besprechungen:»Alles in allem bietet
somit auch die 3. Auflage der Kommentierung dem Leser - gleich ob Unternehmensvertreter Anwalt
Mitarbeiter einer Erteilungsbehörde oder Mitglied eines gerichtlichen Spruchkörpers - einen
unerlässlichen Kompass durch die Arzneimittelzertifikatsverordnung deren Normierungsgehalt
sich häufig erst im Gesamtkontext mit der hierzu jeweils ergangenen und umfassend
aufgearbeiteten Rechtsprechung erschließt.«Ronny Thomas Richter am OLG Düsseldorf GRUR 03 20