Seit 90 Jahren das Standardwerk zum Beweisantrag- begründet von Max Alsberg fortgeführt von
Karl-Heinz Nüse und Karlheinz Meyer Auf keinem Rechtsgebiet ragt ein Problem so hervor wie der
Beweisantrag auf dem Gebiet des Strafprozesses. Es ist schlechthin das Zentralproblem im
Strafverfahren und gehört damit zu einer der wichtigsten Materien. Mit der Beherrschung dieser
Thematik können Verteidigung und Staatsanwaltschaft erheblich Einfluss auf die Beweisbarkeit
der Tat und auf die Festlegung des zugrunde gelegten Sachverhalts nehmen. Insbesondere bei
Indizienprozessen entscheidet das Beweisrecht über das Prozessergebnis: Über Freispruch oder
Verurteilung. Ein Standardwerk zum Beweisantragsrecht mit langer Tradition für alle Beteiligten
eines Strafverfahrens. Umfassend aufbereitet unter Berücksichtigung der zuletzt mit Wirkung zum
1.1.2020 durch das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des
Strafverfahrens geänderten Gesetzeslage der nunmehr hierzu vorhandenen Rechtsprechung und
Literatur. Seit der 6. Auflage fortgeführt von: Prof. Dr. Jens Dallmeyer Staatsanwalt in
Frankfurt a.M. und außerplanmäßiger Professor an der dortigen Goethe-Universität zuvor
Fachanwalt für Strafrecht Prof. Dr. Georg-Friedrich Güntge Leitender Oberstaatsanwalt bei dem
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht Schleswig und Honorarprofessor der
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel war einst wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Professor
Winfried Hassemer Vizepräsident am Bundesverfassungsgericht a.D. einem Spezialisten auf dem
Gebiet des Beweisrechts Prof. Dr. Michael Tsambikakis Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Strafrecht Tsambikakis & Partner Köln Honorarprofessor der Universität Passau für Straf- und
Strafprozessrecht.