Das Untersuchungsausschussrecht hat Konjunktur. Soweit ersichtlich gab es noch nie so viele
Untersuchungsausschüsse in Bund in Ländern wie zurzeit. Der Streit insbesondere über den
Umfang des Grundrechtsschutzes von Zeugen sowie der parlamentarischen Minderheitenrechte wird
zunehmend vor den Gerichten ausgetragen. Rechtsprechung und Literatur haben seit der Vorauflage
massiv zugenommen. Das Handbuch ist ein zuverlässiger Wegweiser durch die verfassungs- und
einfachgesetzlichen Regelungen der Materie. Es ist seit dem Erscheinen der Erstauflage im Jahr
2005 die älteste und umfangreichste zusammenhängende Darstellung des parlamentarischen
Untersuchungsrechts für den Bundestag und die Länderparlamente und setzt Maßstäbe. Anhand des
Ablaufs des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens werden die zentralen rechtlichen Fragen
erörtert. Die Darstellung im separaten Kommentarteil konzentriert sich ganz auf die
gesetzlichen Vorschriften des PUAG des Deutschen Bundestages und gibt eine übersichtliche und
praxisorientierte Handreichung im Verfahren der Untersuchungsausschüsse auf Bundesebene. Die
Verknüpfung mit dem Handbuchteil ermöglicht auch hier den vertiefenden Einstieg in
Detailfragen. Umfangreiche Rechtsprechungs- und Literaturnachweise. Berücksichtigung
landesspezifischer Besonderheiten. NEU in der 4. Auflage: neue Fragen zum Gegenstand
parlamentarischer Untersuchungen Darstellung der Rechte und Pflichten von Zeugen aktuelle
Entwicklung zur Aktenvorlage- und Auskunftspflicht der Regierung Bedeutung öffentlicher
parlamentarischer Kontrolle und notwendiger Geheimnisschutz Behandlung datenschutzrechtlicher
Fragen Besondere Berücksichtigung der Stellung von Abgeordneten (Kollegialenqueten)
Neukommentierung zum PUAG Autoren: Ministerialdirigent a.D. Dr. Paul J. Glauben ehem.
Leiter Abteilung II Wissenschaftliche Dienste Landtag Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Lars Brocker
Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz
Honorarprofessor an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Beide Autoren sind ausgewiesene
Kenner des parlamentarischen Untersuchungsrechts.