Gegenstand dieser Arbeit sind pharmazeutische Patente bei denen eine Dosierung die einzige
Neuerung im Vergleich zum Stand der Technik darstellt. Den Anstoß zur Untersuchung der
Patentierbarkeit von Dosierungen gab das Urteil "Tadalafil" des Bundesgerichtshofs aus dem
Jahr 2020 (Az: X ZR 65 18) in dem sich der BGH im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens gegen
den deutschen Teil eines europäischen Patents zu der erfinderischen Tätigkeit bei der Suche
nach einer Dosierung für ein Medikament geäußert hat. Zu diesem Thema ergingen innerhalb der
Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens divergierende Entscheidungen. Doch in
der Praxis gewinnen neue Dosierungen als Weiterentwicklung Verbesserung eines bereits bekannten
Medikaments (Drug Repurposing) immer weiter an Relevanz. Auch im Hinblick auf die
personalisierte Medizin stellen sich patentrechtliche Fragen. Die rechtspolitische Diskussion
um pharmazeutische Patente bei der viele konträre Interessen aufeinandertreffen führt auch im
Kontext von Dosierungspatenten zu einem unübersichtlichen Diskurs. Vor dem Hintergrund
untersucht die Autorin in dieser Arbeit die Patentierbarkeitsvoraussetzungen für
Patentansprüche auf Dosierungsangaben unter Berücksichtigung und kritischer Würdigung der
Rechtsprechung in Deutschland sowie der Rechtsprechung der Beschwerdekammern des Europäischen
Patentamts. Innerhalb der einzelnen Patentierbarkeitsvoraussetzungen identifiziert die Autorin
Fehlentwicklungen und -annahmen in Rechtsprechung und Literatur deren Korrektur eine
einheitliche und angemessene Beurteilung der Patentierbarkeit von Dosierungen ermöglichen
würde. Um die Entwicklung neuer Dosierungen zu fördern ist auch der Unterlagenschutz für
klinische Studien zugelassener Medikamente ein möglicher Ansatz der in der Arbeit
Berücksichtigung findet. Rechtsprechung und Literatur wurden bis Februar 2024 berücksichtigt.