Die ganz überwiegende Zahl des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen wird in befristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Das 2007 in Kraft
getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) trägt den Besonderheiten der
Beschäftigung im Hochschulbereich Rechnung. Nach fast zehn Jahren hat sich der Gesetzgeber nun
zu einer tiefgreifenden Überarbeitung des Gesetzes entschlossen das eine Vielzahl von
Neuerungen mit sich gebracht hat. Die am 17. März 2016 in Kraft getretene Novelle hat
vielfältige praktische Folgeprobleme verursacht die der Kommentar vollständig aufarbeitet.
Wesentliche Inhalte sind: Der Begriff des Wissenschaftlichen Personals Das neue
Qualifizierungserfordernis und seine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von Befristungen Die
angemessene Befristungsdauer Die Einschränkung des Drittmitteltatbestandes auf das
wissenschaftliche Personal Die Verlängerung von Höchstbefristungsdauer und Arbeitsvertrag wegen
Behinderung oder schwerwiegender chronischer Erkrankung Die Neuregelung des
Befristungstatbestandes für studentische Hilfskräfte Die Auswirkungen landesrechtlicher
Regelungen zur Befristung (sog. Pakte für gute Beschäftigungsbedingungen) Die Autoren: Prof.
Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis Universität zu Köln zählt zu den renommiertesten Arbeitsrechtlern
Deutschlands und ist als hervorragender Kenner des Befristungsrechts der Hochschulen und
Forschungseinrichtungen ausgewiesen. Prof. Dr. Daniel Ulber Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg. Aus der Fachpresse: Der Kommentar bedient sowohl den mit täglichen
Fragestellungen im Befristungsrecht befassten Spezialisten als auch Personen mit einer eher
übergreifenden Aufgabenstellung welche die Strukturen in dieser durch die starke
Binnendifferenzierung des Wissenschaftssystems geprägten Rechtslage besser verstehen wollen.
Manfred Nettekoven Kanzler der RWTH Aachen zur 2. Auflage in: Forschung & Lehre 9 17