Arbeitgeber sind verpflichtet bestimmte Rechtsvorschriften an geeigneter Stelle auszuhängen.
Der Gesetzgeber will damit sicherstellen dass alle Mitarbeiter diese Vorschriften einsehen und
beachten können. Die vorliegende Sammlung enthält alle relevanten Vorschriften wie zum
Beispiel-Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz-Arbeitszeitgesetz-Teilzeit- und
Befristungsgesetz-Mutterschutzgesetzund bietet daher Sicherheit sowohl für Arbeitgeber bei
Kontrollen als auch für Arbeitnehmer durch umfassende Informationsmöglichkeit.Zum Schutz der
Erhaltung der Gesundheit der Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorschriften erlassen
deren Beachtung durch den Arbeitgeber und seine Beauftragten (Be-triebsleiter Personalleiter
und andere verantwortliche Betriebsangehörige mit entsprechend leitenden Funktionen) gefordert
wird. Hierzu gehören auch bestimmte Aufzeichnungs- und Bekanntmachungspflichten.Die Einhaltung
der Vorschriften wird durch die Arbeitsschutzbehörden bzw. Gewerbeaufsichtsämter überwacht die
von Zeit zu Zeit ihre Beauftragten zu diesem Zwecke in die Betriebe entsenden. Verstöße gegen
die Arbeitsschutzgesetze können durch Festsetzung von Zwangsgeld Ersatzvornahme oder auch
durch Einleiten von Straf- und Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Zudem kann sich der
Arbeitgeber auch schadensersatzpflichtig machen wenn der Verstoß gegen eine Aushangpflicht
ursächlich für den Eintritt eines Schadens geworden ist. Sind betriebsverfassungsrechtliche
Regelungen betroffen können zudem Beseitigungs- oder Unterlassungsansprüche bestehen.Um den
Arbeitnehmern selbst Gelegenheit zu geben sich jederzeit über die zu ihrem Schutz erlassenen
Vorschriften und deren Einhaltung zu vergewissern besteht für die wichtigsten Schutzgesetze
eine Aushang- bzw. Auslagepflicht.In welcher Form die Bestimmungen in den einzelnen Betrieben
einzuhalten sind ist nicht vorgeschrieben. In vielen Betrieben wird ein Aushang in Gestalt
einer Wandtafel an gut sichtbarer jedem Arbeitnehmer zugänglicher Stelle dem vorgeschriebenen
Zweck entsprechen. Es genügt aber auch die Bestimmungen wie sie in dieser Broschüre enthalten
sind an geeigneten Stellen im Betrieb (z.B. Personalbüro Betriebsratsbüro) zur Einsicht
auszulegen oder auszuhängen. Ob auch die zur Verfügungstellung im Intranet ausreichend ist ist
fraglich. Ausschließlich das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beinhaltet dass die
Bekanntmachung auch durch im Betrieb allgemein übliche Kommunikationsmittel erfolgen kann.Die
vorliegende Ausgabe enthält den amtlichen Wortlaut der wichtigsten Arbeitsschutz-Vorschriften
die für die meisten Betriebe infrage kommen und deren Aushangpflicht vor-geschrieben ist.