Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts durch das JStG 2020Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat
der Gesetzgeber das Gemeinnützigkeitsrecht umfassend reformiert und insbesondere für
gemeinnützige Körperschaften eine Vielzahl neuer Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsoptionen
geschaffen. Wesentliche Verbesserungen ergeben sich dabei für jegliche Formen von Kooperationen
zwischen steuerbegünstigten Körperschaften. Der Brennpunkt stellt die mit dem
Jahressteuergesetz verabschiedeten Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht praxisnah und
strukturiert dar. Dabei erläutert das qualifizierte Autorenteam nicht nur die Änderungen der
rechtlichen Rahmenbedingungen sondern geht insbesondere auch auf die praktischen Auswirkungen
ein. Gestalterische Empfehlungen unter Einbeziehung der teils konkreten Anwendungsvorgaben des
BMF zur Umsetzung der Reform runden das Werk ab und unterstützen den Praktiker bei der
bestmöglichen Nutzung der neuen Vorschriften.Aus dem Inhalt:- Ergänzung der gemeinnützigen
Zwecke gem. 52 AO- Änderung und Erweiterung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes gem. 57 Abs. 3 und
Abs. 4 AO- Erleichterungen beim Förderzweck gem. 58 AO- Ergänzung der Zweckbetriebskataloge
gem. 68 AO- Erhöhung der Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe-
Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale- Erhöhung des erleichterten
SpendenabzugsInhaltsverzeichnis:I. Einleitung: Hintergrund der ReformII. Änderung des 52 Abs. 2
AOIII. Änderung des 55 AO 64 AOIV. Änderung des 57 AOV. Änderung des 58 AOVI. Neueinführung
eines 58a AOVII. Änderung des 60a AOVIII. Änderung des 68 AOIX. Fazit und Ausblick