Die ungelöst und häufig unreguliert verlaufenden sozialen Konflikte in den Betrieben zählten zu
den die Weimarer Republik belastenden Probleme. Das Betriebsrätegesetz von 1920 war freilich
trotz aller Auseinandersetzungen im Vorfeld seiner Verabschiedung weitgehend unumstritten. Wenn
es trotzdem in den zwanziger Jahren zu keiner zufriedenstellenden Regulierung der betrieblichen
Konflikte kam so lag dies vor allem an der kommunikativen Praxis in den Betrieben die
einerseits Produktionstechnik und Unternehmerorganisation reflektierte andererseits der Lern-
und Anpassungsbereitschaft an die veränderten wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen seit
1916 entsprach. Vor diesem Hintergrund gelang es in den Farbwerken Leverkusen wegen der
vergleichsweise großen Flexibilität der Organisation und des Opportunismus der
Unternehmerspitze zumindest Ansätze erfolgreicher Mitbestimmung zu entwickeln während im
Ruhrbergbau die Starrheit der Organisation und das gegenseitge Mißtrauen die Mitbestimmung im
Keim erstickten. Die betriebliche Mitbestimmung in der Weimarer Republik litt insofern nicht an
unzureichenden Gesetzen sondern an der Lernunfähigkeit der betrieblichen Akteure. Aus der
Presse: Die quellengesättigte Studie Plumpes bietet in der Breite und Intenstät ihrer
Darstellung einen Schlüssel zur inneren Geschichte der Weimarer Republik und wichtige Hinweise
auf die Praxis der nationalsozialistischen `Machtergreifung´ in den Betrieben.
(Vierteljahreszeitschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1 2000)