Im ersten Nachkriegsjahrzehnt wurde das deutsche Rechtswesen unter der Herrschaft von
sowjetischer Besatzungsmacht und SED grundlegend verändert die Justiz entwickelte sich zum
Werkzeug der kommunistischen Diktatur. Den Prozeß von Gleichschaltung und Anpassung schildert
und analysiert Dieter Pohl am Beispiel des Landes Brandenburg und seiner Nachfolge-Bezirke.
Dabei wird deutlich daß die Justiz zunächst keineswegs völlig kommunistisch durchdrungen war.
Nicht die Entnazifizierung sondern erst die Etablierung von Lenkungsmechanismen und ein
zweiter personeller Austausch machten die Gerichte systemtreu. Das Ergebnis zeigte sich in den
politischen Prozessen ab 1949 50 die echte und vermeintliche Gegner des SED-Regimes massenhaft
hinter Gitter brachten. Zur historischen Einordnung der Justiz in der DDR dient ein
abschließender Vergleich mit anderen Diktaturen. Dieter Pohl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter
am Institut für Zeitgeschichte in München. Aus der Presse: Angesichts der zahlreichen bereits
vorliegenden Untersuchungen zur Justizgeschichte der DDR liegt die Originalität des Buches vor
allem in dem regionalen Ansatz und der entsprechenden Fülle des Materials. Frankfurter
Allgemeine Zeitung vom 17.8.2001