Das Recht wird üblicherweise eingeteilt in die drei Bereiche Privatrecht öffentliches Recht
und Strafrecht. Dabei regelt das Privatrecht (auch Zivilrecht genannt) die Rechtsbeziehungen
der Bürger untereinander basierend auf dem Gedanken der Gleichordnung d.h. der Betrachtung
aller Agierenden als grundsätzlich auf gleicher Ebene stehend. Wesentliches Grundprinzip des
Privatrechts ist die Privatautonomie wonach jedermann seine Rechtsbeziehungen frei gestalten
also selbst darüber entscheiden kann ob mit wem zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt
er Verträge schließt oder andere rechtliche Beziehungen eingeht. Dieses Lehrbuch umfasst die
wesentlichen Themengebiete des Wirtschaftsprivatrechts: Willenserklärung Vertragsschluss
Geschäftsfähigkeit Stellvertretung Formvorschriften nichtige Rechtsgeschäfte bewusste
Willensmängel Anfechtung (unbewusste Willensmängel) Vertragsschluss unter Einbeziehung von
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht des Verbrauchers die
Fragen des untergegangenen Primäranspruchs die Durchsetzbarkeit des Primäranspruchs
Sekundäransprüche Kaufvertrag Werkvertrag Culpa in contrahendo (c. i. c.) Beteiligung
Dritter an Schuldverhältnissen Geschäftsführung ohne Auftrag dingliche
bereicherungsrechtliche und deliktische Ansprüche sowie abschließend die Methodik der
Fallbearbeitung. Das Lehrbuch richtet sich vorwiegend an Teilnehmer betriebswirtschaftlicher
und artverwandter Studiengänge.