Die Verbandsklage ist ein Institut das schon lange sowohl in der deutschen als auch in der
österreichischen Rechtsordnung verankert und teilweise durch europarechtliches Sekundärrecht
determiniert ist. Sie gilt seit jeher als geeignetes Instrument um Kollektivinteressen zu
wahren. Trotz der langen Tradition gibt es immer noch diskussionswürdige Punkte. Die
Verbandsklage passt nach wie vor nicht so recht zu unserem zivil- und zivilprozessrechtlichen
Verständnis denn diese Rechtsgebiete zielen im Kern auf die Verfolgung privater
Einzelinteressen ab. Die strittigen Punkte sind vielfältig. Zentrale Themen sind die
dogmatische Konstruktion der Verbandsklage sowie die Kategorisierung der
Verbandsklagevoraussetzungen. Hinzu tritt noch die Frage nach der Vermeidung etwaiger
Mehrfachprozesse. Die vorliegende Arbeit konzentriert sich auf die nationalen Verbandsklagen
nach dem deutschen UWG und UKlaG sowie nach dem österreichischen UWG und KSchG.