Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung wurde 1972 eingeführt und leidet seither unter
wiederkehrender Kritik aus der Wissenschaft. Auch nach vielen Gesetzesänderungen seit der
Einführung offenbart die Hinzurechnungsbesteuerung unverändert große Schwächen. Diese Arbeit
analysiert die Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung zum Stand November 2020 und schließt
danach mit Reformüberlegungen an. Dabei wird ein neuer Schritt gewagt indem nicht nur eine
Reform der Hinzurechnungsbesteuerung vorgeschlagen wird sondern die globale Mindestbesteuerung
als ein neues Besteuerungskonzept die bekannten Regelungen ersetzen soll. Gleichzeitig mit den
Arbeiten des OECD G20 Inclusive Framework on BEPS wurde eine globale Mindestbesteuerung aus der
deutschen Brille heraus entwickelt wobei sowohl Ähnlichkeiten als auch Unterschiede zwischen
beiden Vorschlägen zu erkennen sind. Die Arbeit konzentriert sich insbesondere auf die
Vereinbarkeit einer globalen Mindestbesteuerung mit höherrangigem Recht und konkreten
Überlegungen zur Ausgestaltung einer globalen Mindestbesteuerung im deutschen Steuerrecht.