Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wurde 2021 infolge des europäischen
Vertragsverletzungsverfahrens neu gefasst. Sie unterstützt die Beurteilung der Angemessenheit
der angebotenen Honorare und bei der Beschreibung des angebotenen Leistungsgegenstands. Dennoch
sind Planerverträge und Rechnungen häufig fehlerhaft und unvollständig. Transparente und
organisationsgerechte Architekten- Ingenieurleistungen haben für Auftraggeber besondere
Wertigkeit: Sie prägen sowohl den Investitions- als auch den Instandhaltungsbereich und
verfolgen gestalterische funktionale und wirtschaftliche Ziele. Das vom DIIR-Arbeitskreis Bau
Betrieb und Instandhaltung jetzt in der vierten Auflage erarbeitete Praxisbuch unterstützt Sie
bei der zielgerichteten Prüfung von Leistungen auf Basis der HOAI.