Im Brennpunkt der Neuauflage stehen die drei seit der Vorauflage erfolgten Novellen des
anwaltlichen Berufsrechts nämlich das neue Recht der Syndikusanwälte die Umsetzung der
Berufsanerkennungsrichtlinie und die Neuregelungen zur Verschwiegenheitspflicht.Gegenüber der
füheren Rechtslage verändert die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt die Arbeit des
Unternehmensjuristen jetzt qualitativ seine Tätigkeit ist anwaltliche Tätigkeit mit allen
berufsrechtlichen Konsequenzen.Das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie hat
umfangreiche Änderungen für die Anwaltschaft mit sich gebracht die von der Verkündung det
Novelle bis zum Juli 2018 sukzessive in Kraft getreten sind. Neben der Neuregelung der
anwaltlichen Berufsanerkennung als solcher sind in verschiedensten Bereichen des nationalen und
europäischen anwaltlichen Berufsrechts massive Änderungen vorgenommen worden die unter anderem
die Kenntnisse des Berufsrechts im zeitlichen Zusammenhang mit der Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft die Inhalte der Verzeichnisse der Rechtsanwalts- und Patentanwaltskammern
das besondere elektronische Anwaltspostfach die anwaltlichen Fortbildungspflichten sowie die
Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammern betreffen.Durch das Gesetz zur Neuregelung des
Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger
Personen wurde der Schutz von Berufsträgern anvertrauten Geheimnissen auf strafrechtlicher und
berufsrechtlicher Ebene aktualisiert und an die Erfordernisse der zunehmend digitalisierten
Kanzlei angepasst.