Das nunmehr in 8. Auflage vorgelegte gründlich überarbeitete und erweiterte Handbuch des
Strafverteidigers vermittelt Erfahrungen Erkenntnisse und Einsichten aus 50 Jahren
Strafverteidigung. Es versteht sich als Ratgeber für den praktischen Gebrauch und will sowohl
dem jungen Rechtsanwalt als auch dem Juristen der (wieder) in die anwaltliche
Strafverteidigung "einsteigen" will und nicht zuletzt auch dem gestandenen Strafverteidiger
Unterstützung in den unterschiedlichen Berufssituationen geben. Das Handbuch zeigt die
vielfältigen Möglichkeiten der Einflussnahme auf den Strafprozess unter strategischen
taktischen und Opportunitätserwägungen auf gleichzeitig aber auch die Grenzen die durch
Straf- und Berufsrecht sowie Zivilrecht gezogen werden. Strafverteidigung ist eine Kunst die
weit mehr erfordert als die Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen der Straf- und
Prozessgesetze. Ohne Menschenkenntnis und die Fähigkeit zur Menschenführung ohne Lebens- und
Berufserfahrung sowie psychologisches Einfühlungsvermögen ist erfolgreiche Strafverteidigung
nicht möglich. Der Verteidiger steht überdies in einer dauernden inneren Auseinandersetzung mit
dem Streben nach Erfolg einerseits und den ethischen Postulaten seines Berufes andererseits. Er
hat die Fragen nach Gesetz und Recht in ein gerechtes Verhältnis zu Opportunitätserwägungen und
zur Taktik der Verteidigung zu bringen. Alle diese geschriebenen und ungeschriebenen besonderen
Anforderungen des Berufes sind Gegenstand dieses Handbuchs. Thematisch spannt sich der Bogen
von der Erörterung der Stellung des Verteidigers im Strafverfahren (u.a. Berufsauftrag
Selbstverständnis Verhältnis zur Medien-Öffentlichkeit) über seine Stellung zu den (anderen)
Verfahrensbeteiligten seine Aufgaben im allgemeinen Strafverfahren und in besonderen Verfahren
bis hin zur Darstellung des Verteidigers in besonderen Funktionen (etwa als Rechtsberater und
Rechtsvertreter von Unternehmen in Strafsachen) und zu Fragen der Honorierung des
Strafverteidigers. Aus dem Inhalt A. Die allgemeine Stellung des Verteidigers im
Strafverfahren B. Die Stellung des Verteidigers zu den Beteiligten des Strafverfahrens C.
Die Aufgaben des Verteidigers in den Abschnitten des allgemeinen Strafverfahrens D. Der
Verteidiger im Verfahren der Strafaussetzung zur Bewährung der Strafvollstreckung der
Straftilgung und im Gnadenverfahren E. Der Verteidiger in besonderen Funktionen F. Die
Honorierung des Strafverteidigers