Im Kampf gegen Rezession und Klimakrise setzt der Gesetzgeber zahlreiche Impulse für einen
"grünen Aufschwung". Zumindest eine Wirkung dieser Initiativen ist schon zu diesem frühen
Zeitpunkt offensichtlich: Das ohnehin komplexe Steuerrecht wird noch unübersichtlicher. Sicher
ist aber auch dass auf die systematische tiefgründige und praxisgerechte Unterstützung der
brillanten Werke aus der "Blauen Reihe" weiterhin Verlass ist. Die 23. Auflage des
Kirchhof Seer ordnet und kommentiert die Neuerungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) in
2023. Hervorzuheben sind das Zukunftsfinanzierungsgesetz das
Kreditzweitmarktförderungsgesetz und der Entwurf des Wachstumschancengesetzes.
Wachstum im Fokus der Neuauflage Um die Wirtschaftsflaute zu überwinden wurde das EStG
durch einige neue Regelungen ergänzt die - wie gewohnt - sorgfältig erläutert und an den
passenden Stellen eingearbeitet sind. Das beim Redaktionsschluss am 1.1.2024 noch nicht
verabschiedete aber bereits im Entwurf kommentierte Wachstumschancengesetz (WachsChG) soll
die Liquidität von Unternehmen steigern Impulse für nachhaltige Investitionen setzen das
Steuersystem vereinfachen und vor allem kleine Betriebe durch höhere Schwellenwerte und
Pauschalen entlasten. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) unterstützt junge
sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung und Bindung von Personal. Zu nennen
sind insbesondere die Erhöhung der Steuerfreibeträge für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3
Nr. 39 EStG) und die Ausweitung der Regelung der aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten
Vorteile aus Vermögensbeteiligungen (§ 19a EStG). Das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
reformiert die Zinsschranke des § 4h EStG indem es diese an die
EU-Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) anpasst. Tiefgründige Erläuterungen und
praxistaugliche Lösungen Der Kirchhof Seer bietet Beratenden tiefgründige
Erläuterungen rechtssichere Argumente und praxistaugliche Lösungen zu allen Aspekten des
komplexen EStG (Einkommensteuergesetzes). Egal ob man im Einkommensteuerrecht erklärt berät
urteilt oder lehrt: Auf die Inhalte dieses Exzellenzkommentars kann man sich in jeder Situation
berufen. Hervorragendes Autorenteam Die einzigartige Qualität des Kommentars
spiegelt sich in dem handverlesenen Autorenteam aus Wissenschaft Justiz und Verwaltung.