Der "Hintzen" gibt eine schnelle Hilfestellung für eine sichere Forderungs- und Rechtspfändung.
Denn es gilt: Wer zuerst vollstreckt hat bessere Chancen zur Realisierung seines Anspruchs.
Seit dem 1.9.2024 müssen dazu verbindlich die neuen Formulare aufgrund der
Zwangsvollstreckungsformular-Verordnungen genutzt werden. Beim Ausfüllen sind aber weiterhin
viele Besonderheiten zu beachten und individuelle Anträge zu ergänzen. Es ist also wichtig "wo"
man etwas "wie" in die Formulare einträgt um mit der Forderungsvollstreckung Erfolg zu haben.
Keine Forderung übersehen: Das Kernstück sind die über 200 Musteranträge für Pfändung und
Überweisung in alphabetischer Reihenfolge zu sämtlichen pfändbaren Forderungen. Auswahl der
Neuerungen: - Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts - Gesetz zur
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz -
Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - Gesetz zur Verbesserung des Schutzes
von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher
Vorschriften - Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten - Gesetz
zur weiteren Digitalisierung der Justiz - Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz -
Justizstandort-Stärkungsgesetz - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024