Die Überwachung wirtschaftlicher Vorgänge zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus
erfordert Grundrechtseingriffe. Dabei gewonnene Erkenntnisse interessieren auch die
Finanzbehörden. Inwieweit die ursprünglich gegen die Geldwäsche gerichteten Instrumente für
steuerliche Zwecke eingesetzt werden können und tatsächlich eingesetzt werden ist das zentrale
Thema der Untersuchung. Welche Grenzen setzen die Grundrechte? Mit welchen Mitteln darf der
Staat seine Bürger im Dienste der Besteuerungsgleichheit ausforschen? Fragen die im Zeitalter
der Digitalisierung immer relevanter werden.