Dieser Band ist das Ergebnis eines mehrjährigen interdisziplinären Forschungsprojekts an dem
Juristen Soziologen Psychoanalytiker und Psychologen beteiligt waren. Hauptziel dieser
interdisziplinären Untersuchungen war herauszufinden wie die vom Gesetzgeber in verschiedenen
Zusammenhängen immer wieder betonte Priorität des »Kindeswohls« in der
vormundschaftsgerichtlichen Praxis konkret berücksichtigt wird. Denn an dieser Praxis läßt sich
ablesen welche Bedeutung den kindlichen Interessen tatsächlich - nicht in der Theorie sondern
eben in der Praxis - beigemessen wird. Wo der Richter einen konkreten Konflikt entscheidet
zeigt sich ob und in welchem Umfang die Rechtsordnung wirklich bereit ist das Kind als Person
wahrzunehmen und die Entscheidungen zumindest mit von seiner Situation abhängig zu machen. Die
Untersuchung geht sehr detailliert und konkret auf die vielfältigen gerichtlichen und
außergerichtlichen Faktoren ein die berücksichtigt und gegebenenfalls geändert werden müssen
wenn die Formel vom Kindeswohl mehr sein soll als ein leeres Postulat.