Kennzeichnend für die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts sind der konsequente Ausbau des
Verfassungsstaats mit dem Siegeszug der Verfassungsgerichtsbarkeit und die Europäisierung und
Internationalisierung der nationalen Staaten in Europa. Die Verfassungsidee die historisch für
den Staat entwickelt wurde erhält heute Bedeutung auch für die supranationalen und
internationalen Organisationen sie verbindet die Entwicklung von mehr als zwei Jahrhunderten.
Dieser Band verbindet detaillierte historische Studien mit systematischen Überlegungen und
bietet zugleich einen Überblick über die gegenwärtigen rechtswissenschaftlichen Debatten im
Kontext der Europäisierung.