Im Rahmen der Überarbeitung zentraler Handbücher zur Diagnose und Einordnung psychischer
Erkrankungen wird momentan heftig darüber gestritten wie lange beispielsweise ein Mensch nach
dem Tod eines nahen Angehörigen trauern darf ohne als depressiv oder anderweitig psychisch
krank zu gelten. In der Debatte stehen Versorgungsansprüche der Betroffenen sowie deren Ängste
vor Pathologisierung und Bevormundung einer medizinischen Wissenschaft gegenüber die festlegen
muss was als normal gelten darf. Der Mediziner und Philosoph Andreas Heinz plädiert angesichts
der Diversität menschlicher Lebensformen für einen philosophisch informierten Krankheitsbegriff
der Krankheit als Störung wesentlicher Organfunktionen definiert die für die betroffene Person
schädlich sind oder erhebliches Leid verursachen.