»Kategorische Rechtsprinzipien« plädieren dafür die Moderne als ein polyphones Projekt zu
verstehen das auf drei Ebenen zu lesen ist. Sie formulieren ein Theorieprogramm in dem Ethik
Rechtstheorie und Sozialphilosophie einen Zusammenhang bilden und in dem aus genau diesem
Zusammenhang heraus ein neuer Blick auf die Moderne fällt: im Bereich der Rechtstheorie erheben
die kategorischen Rechtsprinzipien ihre Gegenstimme gegen ein lediglich empirischpragmatisches
Denken im Bereich der Gesellschaftstheorie bilden sie ein Gegengewicht gegen eine Theorie
radikaler und exklusiver Pluralität schließlich votieren sie - allerdings eher indirekt - für
ein polyphones Selbstverständnis der Moderne.