Der Gründer einer der erfolgreichsten Interessenvertretungen in der Europäischen Union (EU)
Prof. Dr. Klemens Joos bündelt in der Neuauflage seines Standardwerks die Erfahrungen aus mehr
als drei Jahrzehnten zu einer wissenschaftlichen Theorie der Governmental Relations. Im
Mittelpunkt steht die Erkenntnis dass angesichts der immer komplexeren Entscheidungsstrukturen
der EU die möglichst genaue Kenntnis von Entscheidern und Entscheidungsprozessen mindestens
genauso wichtig sind für den Erfolg wie die inhaltlichen Aspekte einer Interessenvertretung. In
einem neuen Kapitel legt der Autor die von ihm aus der Praxis entwickelte Formel für eine
wissenschaftsbasierte Interessenvertretung dar. Mit dem am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen
Vertrag von Lissabon ist die EU de facto zu einem von Portugal bis Finnland und von Irland bis
Zypern reichenden Staatsgebiet geworden. Das Europäische Parlament wurde neben dem Rat der
Europäischen Union (Rat) zu einem gleichberechtigten Entscheider. Das Mitentscheidungsverfahren
wurde zum Regelverfahren ("ordentliches Gesetzgebungsverfahren") erhoben. Im Rat wurde die
sogenannte qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Mitgliedstaaten die gleichzeitig
mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren) für alle wichtigen Bereiche
eingeführt. Als Resultat ist für die Akteure auf der "Bühne der Europäischen Union" -
EU-Mitgliedstaaten EU-Regionen Unternehmen Verbände und Organisationen - der Ausgang von
Entscheidungsprozessen weitgehend unkalkulierbar geworden. Die zweite Auflage enthält ein
neues Kapitel in dem Prof. Dr. Klemens Joos die Variablen einer erfolgreichen
Interessenvertretung anhand seiner wissenschaftlichen Formel noch greifbarer macht: Für eine
erfolgreiche Interessenvertretung in der EU ist spätestens seit dem Vertrag von Lissabon eine
dauerhafte und enge Verzahnung der Inhaltskompetenz des Betroffenen (der vier "klassischen
Instrumente" der Interessenvertretung: Unternehmensrepräsentanzen Verbände
Public-Affairs-Agenturen Anwaltskanzleien) mit der Prozessstrukturkompetenz (das heißt dem
EU-weiten Vorhalten der erforderlichen räumlichen personellen und organisatorischen
Kapazitäten sowie der belastbaren institutions- fraktions- und mitgliedstaatenübergreifenden
Netzwerke) eines neutralen objektiven Intermediärs die Grundvoraussetzung. Die
Erfolgsaussichten lassen sich potenzieren wenn es erstens gelingt sich durch einen
Perspektivenwechsel so für das Anliegen eines Betroffenen einzusetzen dass die positiven
Auswirkungen auf das Gemeinwohl für die Entscheidungsträger in der EU in den Vordergrund rücken
(Perspektivenwechselkompetenz) und es zweitens gelingt das Anliegen in die maßgeblichen
Entscheidungsprozesse auf politischer Ebene erfolgreich einzubringen und fortlaufend zu
begleiten (Prozessbegleitkompetenz).