'Stammheim' ist seit dem Prozess gegen die erste Führungsgeneration der RAF zum Mythos
geworden. Die Wahlverteidiger der Angeklagten taten alles um das Strafverfahren zum
Schauprozess zu machen. So drang fast nur die einseitige Interpretation der RAF-Anwälte in die
deutsche Öffentlichkeit - und wirkt bis heute fort. Sie lässt das Verfahren als 'systematische
Zerstörung aller rechtsstaatlichen Garantien' (Otto Schily) erscheinen. Dabei ist das Gegenteil
richtig: Die Richter gewährleisteten ein ordentliches Strafverfahren. Ein halbes Jahrhundert
später ist es an der Zeit dem Verfahren und damit dem Rechtsstaat Gerechtigkeit widerfahren zu
lassen - auf Grundlage vielfältigster Quellen. Der Bogen spannt sich von der Ankunft der
RAF-Führung in der Untersuchungshaft 1972 bis zum Selbstmord von Andreas Baader Gudrun Ensslin
und Jan-Carl Raspe am 18. Oktober 1977. Gezeigt wird was beim Jahrhundertprozess wirklich
geschah. Er ist ein Vorbild für den Umgang des Rechtsstaat mit Terror.