Das Römische Recht mit Vorläufern aus der Königszeit im Zeitalter der Republik entstanden
fand seine volle Ausprägung in der Zeit des Prinzipats. Für die schriftliche Überlieferung ist
die Kodifikation Justinians im 6. Jh. n. Chr. zentral: Codex Digesten und Institutionen das
später sogenannte Corpus Iuris Civilis. Das Zivilrecht als Kern des Römischen Rechts ist hier
mit dem Personenrecht dem Schuld- und Sachenrecht sowie dem Erbrecht enthalten. Das Römische
Recht ist eine der großen Kulturleistungen der Antike und wurde zum Fundament für die
Rechtsentwicklung in Europa - bis in unsere Zeit. Cosima Möller schreibt einen Überblick über
die Systematik des Römischen Rechts vor dem Hintergrund seiner historischen Entwicklung und der
dort wirksamen philosophischen Einflüsse und zeigt dessen Bedeutung für die Rechtsentwicklung
der Neuzeit auf - bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1900.