BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein! Dieser Satz fällt immer wieder wenn die
Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die
Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben.
Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2 3-facher Satz) noch
unter dem BEMA-Niveau.In der Folge sind zur Erzielung des Honorars das die gesetzlichen
Krankenkassen für die Leistungen zur Verfügung stellen in der GOZ 2012 regelmäßig
Steigerungsfaktoren deutlich über 2 3 notwendig häufig auch eine Vereinbarung nach 2 Abs. 1
und 2 GOZ (s. S. 26). Rechtlich ist das durchaus zulässig.Das Bundesverfassungsgericht stellte
bereits 2004 fest: Zwar ist dem Beschwerdeführer zuzugeben dass die Gebührenmarge bei
Zahnärzten besonders schmal ist. Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen
2 4 und 3 5 zur Verfügung weil ein Absinken unter die Honorierung die auch die gesetzliche
Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2 3-fachen Satz) wohl kaum noch als
angemessen zu bezeichnen ist. Die im Regelfall nur schmale Marge schadet jedoch nicht weil der
Zahnarzt gemäß 2 GOZ eine abweichende Vereinbarung treffen kann. (Beschluss vom 25.10.2004
Az.: I BvR 1437 02)Diese Tabelle gibt Ihnen eine Hilfe bei der Entscheidung wann eine solche
Vereinbarung getroffen werden sollte um eine ordnungsgemäße Behandlung die dem aktuellen
Stand der Zahnheilkunde entspricht zu ermöglichen.