BEMA bringt mehr als GOZ - das kann doch nicht sein! Dieser Satz fällt immer wieder wenn die
Bewertungen vergleichbarer Leistungen bei GKV- und PKV-Patienten gegenüberstellt werden. Die
Realität ist: In der GOZ 2012 wurde auch nach mehr als 23 Jahren der Punktwert nicht angehoben.
Konsequenz: Viele GOZ-Positionen liegen bei Anwendung des Regelsatzes (2 3-facher Satz) noch
unter dem BEMA-Niveau. Die Broschüre stellt in tabellarischer Form Leistungen aus GOZ und BEMA
und ihre Werte in Euro gegenüber. Der Vergleich hilft bei der Entscheidung wann eine
Vereinbarung nach § 2 GOZ getroffen werden sollte um eine ordnungsgemäße Behandlung die dem
aktuellen Stand der Zahnheilkunde entspricht zu ermöglichen.