Diese Feuerwehr-Dienstvorschrift regelt die Aus- und Fortbildung sowie die jeweils
erforderlichen ausbildungsbezogenen Voraussetzungen für Angehörige von Freiwilligen
Feuerwehren. Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV) auf der 30. Sitzung am 29.02.2012 und
01.03.2012 in Lübeck genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.