Mit der Novellierung des Rettungsgesetzes 2015 wurde die gesetzliche Grundkonzeption von 1992
bestätigt und die Trennung von Notfallrettung und Krankentransport belassen. Zur besseren
Umsetzung beider Angebote sind geeignete Möglichkeiten der Zusammenarbeit z.B. in einer
gemeinsamen Leitstelle eingeführt worden. Erhebliche Auswirkungen auf den Rettungsdienst waren
durch die Modernisierung des Vergaberechts erwartet worden. Der Gesetzgeber wurde den
besonderen Belangen des Rettungsdienstes gerecht ohne zu verkennen dass die Gebote der
Wirtschaftlichkeit und des Wettbewerbs auch in diesem Bereich zu beachten sind. Die verbesserte
Erstversorgung am Notfallort durch das neue Berufsbild der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter
korrespondiert mit den Bemühungen um eine immer weiter steigende Qualität der Versorgung die
auch durch die gesetzliche Fixierung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst Akzente erfahren
hat. Die Ausbildungsfinanzierung des neuen Berufs wurde geregelt. Mit dem Kommentar sind
insbesondere die Kommunalen Aufgabenträger die freiwilligen Hilfsorganisationen
Krankentransportunternehmen sowie die Berufsgruppen der Notfallsanitäterinnen und -sanitäter
der Rettungsassistentinnen und -assistenten der Rettungssanitäterinnen und -sanitäter der
Krankenhäuser sowie die ärztlichen Beschäftigten in notärztlicher Tätigkeit angesprochen.