Der bewährte Praktikerkommentar zum hessischen Denkmalschutzgesetz erscheint nunmehr in der
vierten Auflage. Sie wurde erforderlich weil das hessische Denkmalschutzgesetz Ende 2016
revidiert wurde und neben vielen inhaltlichen Änderungen auch eine neue Zählung erfahren hat.
Die nunmehr vorgelegte vierte Auflage berücksichtigt den Gesetzestext in seiner neuesten
Version sowie die seit der letzten Auflage 2007 ergangenen zahlreichen Urteile und
wissenschaftlichen Beiträge. Zum ersten Mal wurde der Kommentar durch die Einbeziehung von
weiteren Fachexperten inhaltlich ausgebaut.